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BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08 |
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Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz gem. § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Möglichkeit des Stützens auf ein von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten oder eine gutachterliche Stellungnahme durch das Tatsachengericht; ...
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Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 1408/04
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06
- BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen liegt nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts (Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 , Beschluss vom 7. März 2003 - BVerwG 6 B 16.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Dieses Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten absieht, obwohl die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (stRspr vgl. nur Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 71).
- BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
5 1.3 Soweit der Kläger rügt, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des 7. Senats vom 16. Mai 2001 (- BVerwG 7 C 16.00 - Buchholz 406.25 § 3 BImSchG Nr. 16) ab, weil sich aus dieser Entscheidung ergebe, dass einer Auflage, die lediglich abstrakt einzuhaltende Lärmwerte festsetze, kein Regelungscharakter zukomme, verkennt er, dass das Berufungsgericht diese Rechtsprechung seiner Einschätzung zugrunde gelegt hat. - BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98
Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 24. Februar 2000 (- BVerwG 4 C 23.98 - Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 7) geltend macht, er habe einen Anspruch auf Einhaltung des Gebietscharakters, wird nicht beachtet, dass der Verwaltungsgerichtshof auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BauGB einen "Widerspruch zum Gebietscharakter" geprüft und verneint hat (UA S. 12 f.). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
12 Ein Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , Beschluss vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, S. 67). - BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
12 Ein Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 , Beschluss vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 238, S. 67). - BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Gutachterliche Stellungnahmen, die - wie hier im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - von einem Beteiligten eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden, sind insoweit nicht anders zu behandeln (Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268). - BVerwG, 19.11.1990 - 4 B 162.90
Bauplanungsrecht: Rechtliche Beurteilung von Vergnügungsstätten nach …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
3 1.1 Soweit der Kläger, der sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur Nutzung einer bestehenden Turnhalle auch als Festhalle wendet, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 19. November 1990 - BVerwG 4 B 162.90 - geltend macht, das Berufungsgericht habe sich nicht ausreichend mit dem Charakter der nach der Genehmigung zulässigen Veranstaltungen befasst und sei nur deswegen zu dem Ergebnis gekommen, es handele sich um eine Anlage für kulturelle und sportliche Zwecke, zeigt er keinen Rechtssatzwiderspruch auf. - BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03
Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts; …
Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 4 B 37.08
Die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen liegt nach § 98 VwGO i.V.m. § 404 Abs. 1, § 412 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts (Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 , Beschluss vom 7. März 2003 - BVerwG 6 B 16.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55). - BVerwG, 15.11.2007 - 4 B 52.07
Revisibilität der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf der …
- BVerwG, 26.05.2005 - 4 B 29.05
Verstoß gegen die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Tonzuschlag im Rahmen …
- VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523
Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau
Gutachterliche Stellungnahmen, die - wie hier teilweise - erst während eines gerichtlichen Verfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden, sind insoweit nicht anders zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2008 - 4 B 37.08 - juris Rn. 12;… B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5).Auch die im Normenkontrollverfahren vorgelegten ergänzenden Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts sind nicht anders zu behandeln (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2008 - 4 B 37.08 - juris Rn. 12;… B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5).
- BSG, 20.05.2020 - B 13 R 49/19 B
Rente wegen Erwerbsminderung
Vielmehr müssen sich aus den Gutachten selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unabhängigkeit des Gutachters ergeben oder es muss sich um besonders schwierige Fachfragen handeln, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwG Beschluss vom 11.6.2008 - 4 B 37/08 - juris RdNr 13) . - VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809
Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts
Gutachterliche Stellungnahmen, die erst während eines Gerichtsverfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden, sind insoweit nicht anders zu beurteilen (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2008 - 4 B 37.08 - juris Rn. 12;… B.v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5).